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Rückgabe des monats VII

6. September 2022

A technician working on a vehicle's wheel

Heute wollen wir Ihnen bei der „Rückgabe des Monats“ zeigen, dass man bei der Leasingrückgabe wirklich mit ALLEM rechnen muss. Weil … wie sollen wir es sagen … na ja, weil es die Leasinggeber nicht immer tun. Unmöglich? Nein.

Während der Laufzeit passieren ja die verrücktesten Dinge: Stoßdämpfer dämpfen Stöße, das Leder nutzt sich ab, Vögel zerkratzen den Lack und – ja, wir wollen es nicht einseitig darstellen – manchmal geht auch etwas kaputt, weil der Fahrer schlechte Entscheidungen fällt. Aber es gibt auch Dinge, die gut für den Leasingnehmer sind. Versicherungen, die Schäden abdecken. Oder Freibeträge bei Leasingrückgaben, die vereinbart wurden. Wenn das alles so wie vereinbart berücksichtigt wird, also mit ALLEM gerechnet wird, dann entsteht eine faire Partnerschaft.

Wir hatten gerade einen Fall, genauer gesagt sogar zwei, bei dem die vereinbarten Freibeträge von 400 Euro aus Versehen unter den Tisch gefallen sind. Immerhin zwei Mal 400 Euro, das heißt 800 Euro. Dann hatten wir einen weiteren Fall (wir haben bereits darüber geschrieben), bei dem plötzlich der jeden Monat fleißig bezahlte Wartungsvertrag bei der Rückgabe vergessen wurde. So, jetzt kann man sagen: Irren ist menschlich, das kann doch mal passieren. Ja, kann es, aber wieso leidet immer einseitig der Leasingnehmer darunter?

Wir hatten bei unseren Fuhrparkmanagement-Kunden im letzten Jahr viele Fälle, bei denen essenzielle Vereinbarungen unter den Tisch gefallen sind, aber auf der anderen Seite KEINEN einzigen Fall, bei dem beispielsweise vergessen wurde ein kaputtes Licht in Rechnung zu stellen oder bei dem aus Versehen mal dem Leasingnehmer die Vermarktungsgewinne überwiesen wurden. Seltsam. Solange Sie also keinen fairen Partner haben: Rechnen Sie bei der Leasingrückgabe mit ALLEM.

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