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Elektro oder Hybrid? Das müssen Sie bei der Innovationsprämie für Hybride jetzt wissen

1. Oktober 2021

Damit Ihr Unternehmen mehr Planungssicherheit hat, wurde bereits im November 2020 offiziell beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. So können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge statt nur bis 2021 jetzt bis 2025 beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden. Es lohnt sich: Kauf oder Leasing werden jeweils mit bis zu 6.000 Euro gefördert.

Allerdings gibt es auch eine schlechte Nachricht für den steuerlich bei Arbeitnehmern so beliebten Hybrid: Die Förderung wird auf den elektrischen Antrieb fokussiert. Plug-in-Hybride werden ab 2022 nur noch in Ausnahmen gefördert, z. B. wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometern und ab 2025 von mindestens 80 Kilometern aufweisen. Hinzu kommt, dass die Beantragung der Fördergelder erst mit Einreichung der Zulassungsbescheinigung erfolgen kann und somit nach der Auslieferung. Für bereits 2021 bestellte Hybridfahrzeuge mit einer Reichweite von unter 60 Kilometern könnte das zur Konsequenz haben, dass bei einer Auslieferung im Jahr 2022 dann auch die Förderung entfällt. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

Elektro und Hybrid – welche Förderung gibt es?

Neben dem Beitrag zur Klimafreundlichkeit Ihres Unternehmens kann sich die Förderung für Sie auch finanziell lohnen. Es geht in vielen Fällen um Summen von circa 5.000 Euro pro Fahrzeug. Hier die offiziellen Tabellen.

Das gilt für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) Mindesthaltedauer
Kauf 6.000 EUR 5.000 EUR 6 Monate
Leasinglaufzeit 6–11 Monate 1.500 EUR 1.250 EUR 6 Monate
Leasinglaufzeit 12–23 Monate 3.000 EUR 2.500 EUR 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 6.000 EUR 5.000 EUR 24 Monate


Das gilt für von außen aufladbare Hybride

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) Bundesanteil inkl. Innovationsprämie (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) Mindesthaltedauer
Kauf 4.500 EUR 3.750 EUR 6 Monate
Leasinglaufzeit 6–11 Monate 1.125 EUR 937,50 EUR 6 Monate
Leasinglaufzeit 12–23 Monate 2.250 EUR 1.875 EUR 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 EUR 3.750 EUR 24 Monate

Originaltabelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

Natürlich ist die Berechnung, ob sich die Einführung von Elektrofahrzeugen lohnt, nicht ganz simpel. Unsere Experten haben dafür aber jetzt Entscheidungsformeln entwickelt. Die helfen Ihnen, Finanzen und/oder ökologischen Fußabdruck besser abzuwägen. So können Sie bessere Entscheidungen für sich selbst oder Ihr Management treffen.

Außerdem beraten wir Sie gerne, welche Bedingungen das BAFA an Flotten stellt, welche Ausnahmen für Hybride gelten und wie man die Förderung beantragt.

Kontaktieren Sie uns jetzt für mehr Informationen.

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