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Expertenschätzung: Ab 2022 erhöhen neun Pflicht-Assistenzsysteme die Kosten um bis zu 8 %

22. November 2021

Die EU will mehr Sicherheit für Autofahrer. Deswegen wird der serienmäßige Einbau bestimmter Assistenzsysteme für die Hersteller zur Pflicht – neben den vorgeschriebenen Assistenten wie ABS, ESP oder Reifendrucksystemen.

Die Einführung dieser Regelung erfolgt in zwei Stufen: ab dem 6. Juli 2022 für alle in der EU typgenehmigten Fahrzeuge. Und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Sicherheit hat ihren Preis. Unsere ARI-Experten gehen von Preiserhöhungen durch die zusätzlichen Assistenzsysteme um bis zu 8 % aus.

Flottenmanager müssen jetzt ihre Leasingbudgets überprüfen. Welche dieser Assistenzsysteme waren für welche Hierarchieebene bereits inklusive? Welche Fahrzeuge müssen in Zukunft damit ausgestattet sein? Zusätzlich muss bei vielen Flotten wahrscheinlich eine neue Definition der Ausstattungsrichtlinien für die verschiedenen Hierarchiestufen im Unternehmen erarbeitet werden.

Doch worum geht es denn genau? Folgende neun Assistenzsysteme werden Pflicht.

  1. Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (oder auch ISA; Intelligent Speed Assistance)
  2. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Blackbox)
  3. Notbremsassistent
  4. Notfall-Spurhalteassistent (ELK – Emergency Lane Keeping)
  5. Notbremslicht (adaptives Bremslicht)
  6. Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  7. Müdigkeitswarner
  8. Rückfahrassistent
  9. Sicherheitsgurt-Warnsystem

Eine genauere Beschreibung der Assistenzsysteme finden Sie hier.

Wenn Sie hierbei Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne.

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