Reading Time: < 1 minute

Wie wir den Rückgabestreit ganz einfach beilegen könnten


Waren Sie schon mal bei einer Sachverständigen-Bewertung von Rückgabefahrzeugen dabei? Wenn ja, haben Sie wahrscheinlich die deutsche Akribie in Aktion bewundern dürfen: Über ein Spiegelbild in einem weiteren Spiegel wird mit kunstvoller Beleuchtung festgestellt, ob es eine Krümmung im Blech gibt, die mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen ist. Dann wird je nach Schadenkatalog beurteilt, ob der Tatbestand einen Minderwert darstellt. Dabei wird teils nicht nur mit zweierlei, sondern vielerlei Maß gemessen, denn verschiedene Dienstleister und Verbände haben verschiedene Kriterienkataloge. Der Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) hat beispielsweise „Die faire Fahrzeugbewertung VMF“ herausgegeben, der TÜV NORD bietet einen zertifizierten internationalen Standard, prüft im Auftrag aber als Dienstleister für zahlende Hersteller auch nach anderen Kriterien.

 

Eine Frage der Definition

Unstrittig ist nur Folgendes: Unsere Flottenfahrzeuge sind Gebrauchsgegenstände, die bei Rückgabe nicht dem Zustand eines Neufahrzeugs entsprechen müssen. Das hört sich vernünftig an, ist in der Praxis aber häufig frustrierend – und kostspielig. Wer am Ende der Rückgabe die Minderwertrechnung in der Hand hält, fragt sich vielleicht: „Darf ich ein Fahrzeug überhaupt nutzen oder wird erwartet, dass ich meine Leasingrate brav überweise und das Auto neuwertig wieder abgebe?“ Doch im Ernst: Die Streitfrage „Was ist noch normaler Verschleiß?“ beschäftigt unsere Branche seit Jahren, wie jetzt auch das Branchenmedium „Autoflotte“ in seinem lesenswerten Fachartikel zum Thema beschreibt.

Also, stellen wir einfach mal die Frage: Was ist normaler Verschleiß? Was sagen die Experten? Einig sind sich die meisten Fachleute bei „Lackabschürfungen an Türgriffen und Türen“ sowie „Waschstraßenkratzern“ und „kleinen Kratzern an der Oberfläche“. „Lackschäden, die eine Lackierung erfordern“, und „starke Abschürfungen an Alufelgen“ dagegen werden im Normalfall zumindest hinterfragt. Und über alles dazwischen kann man streiten.

 

Lohnen sich die Kleinkriege?

Was sich wie ein penibler Kleinkrieg anhört, kann finanzielle Folgen haben. Wer die Deutungshoheit über die Minderwerte hat, kann im Gesamtwert recht hohe Nachforderungen stellen. Entsprechend bitter wird dieser Kleinkrieg geführt: In den Kriterienkatalogen wird kein Millimeter Blech freiwillig aufgegeben. Es finden sich Auflistungen von akzeptierten Mindestprofiltiefen, verschiedene Größen von Beulen und Dellen nach Millimetern, Kratzern und Deformationen an Stoßfängern bis hin zur Verschmutzung des Innenraums. Der Kunde, der meist weder Schadenexperte ist noch Zeit für Streit hat, muss im Zweifelsfall trotzdem mit Gutachten, Gegengutachten und Profis an der Seite das Recht kostspielig erstreiten. Gibt es keine Alternative?

Wir denken, dass es sie gibt. Wir denken sogar, dass dieser Streit komplett unnötig sein könnte. Stellen Sie sich vor, dass Sie sich ohne Sonnencreme in die Sonne legen – sich aber davor schon eine teure Tube „Fenistil“ und Kühlpads kaufen, weil Sie davon ausgehen, abends einen Sonnenbrand im Badezimmerspiegel vorzufinden. Warum nicht gleich gut schützende Sonnencreme auftragen und sich hin und wieder in den Schatten setzen? Diese Analogie könnte man auch auf den Rückgabeprozess im Leasing übertragen. Warum nicht gleich die Sonnencreme auftragen – in diesem Fall ein Leasingmodell in Anspruch nehmen, bei dem am Ende beispielsweise keine Minderwerte festgestellt werden, keine Schadenabrechnung fällig wird und Sie sich dabei auch nicht „verbrennen“? Es gibt verschiedene Varianten, mit Fahrzeugrückgaben umzugehen. Eine davon praktizieren wir bei Holman schon seit Jahren.

Dazu ist Aufmerksamkeit und Fairness gefragt. Zuerst muss man verstehen, was die eigentliche Idee hinter den Minderwerten ist. Wenn der Leasingnehmer sein Fahrzeug abgibt und damit das Risiko des Wiederverkaufs auf den Leasinggeber überträgt, symbolisieren die Minderwerte die Höhe des Risikos. Das ist recht einfach und günstig.

Aber über die Jahre lassen sich die Leasinggeber dieses Risiko immer besser bezahlen. Das Vehikel für die Preissteigerung sind die Minderwerte. Warum? Die Minderwerte sind subjektiv, werden von Gutachtern gestützt und lassen sich deshalb gut verargumentieren. Zugegeben, im letzten Jahrzehnt sind Reparaturen und Materialkosten deutlich gestiegen. Diese Steigerung steht jedoch in keinem Verhältnis zum teilweise massiven Anstieg der Minderwertabrechnungen am Leasingende.

Diese übersteigen sehr oft den tatsächlich erlittenen Wertverlust der Fahrzeuge und spiegeln nicht zwingend die realistische Auflösung der Anbieter- und Nachfrageseite. Wir sollten uns bei den hier beschriebenen fast schon inflationären Minderwert- und Schadenabrechnungen fragen, ob dieser Ansatz der Weisheit letzter Schluss ist.

 

Welche Alternativen gibt es?

Die wirklich interessante Frage ist: Welchen Minderwert erleidet das Fahrzeug denn tatsächlich auf dem Gebrauchtwagenmarkt? Für welchen Preis ist ein Käufer bereit, trotz des Zustandes das Auto zu kaufen? Und wie preist er denn die Schäden in den Einkaufspreis ein? Den Käufer interessieren wissenschaftliche Minderwerte oder Kurven, die man nur mit zwei Spiegeln erkennen kann, wenig. Er erkennt den wahren Wert des Autos für sich und zahlt ihn, das nennt man Marktpreis. Dieser Marktpreis ist nach unserer Erfahrung als Flottenmanager von mehr als 100.000 betreuten Fahrzeugen in Deutschland weit weniger abhängig von einem Minderwertgutachten, als man es den Kunden im Markt glaubhaft versichert.

Welche Alternativen hat man als Flottenbetreiber, um sich der Abhängigkeit von den genannten Minderwertgutachten und Schadenzahlungen zu entziehen?

 

  1. Variante: Sie gehen zurück zum Konzept eines Kauffuhrparks. Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum des Unternehmens, das seine Fahrzeuge selbst oder über einen professionellen Dienstleister verkauft. Beim Verkauf wird der bestmögliche realistische Preis erzielt – sofern es Minderwerte gibt, sind diese im Verkaufspreis bereits eingepreist.

 

  1. Variante: Man wechselt in ein sogenanntes Open-End-Leasingmodell – beispielsweise in unser Holman FlexLease. Sie erinnern sich: die Variante mit der Sonnencreme direkt vor Beginn des Sonnenbades. Auch hier trägt der Leasingnehmer ähnlich dem Kaufszenario die Vermarktungschance. Es gibt keine Minderwertgutachten durch den Leasinggeber, die im Zweifel zu subjektiven Schadenabrechnungen mit den zugehörigen Strafzahlungen führen. Der Leasinggeber verkauft das Auto für den Kunden. Der Leasingnehmer erhält den vollen Erlös nach Verkauf. Das heißt: Der Markt entscheidet, wie viel das Fahrzeug wert ist. Er bezahlt und der Erlös geht 1 : 1 an den Kunden.

Die beiden Varianten können für den Kunden ein guter Weg sein, wenn man sie transparent zur Auswahl stellt.

Zum Schluss noch einmal in aller Deutlichkeit: Natürlich darf jeder in der freien Wirtschaft beliebige Prämien für sich beanspruchen. Wir plädieren aber dafür, dass die Kunden niemals nur subjektiv bewertete theoretische Minderwerte bezahlen sollten, sondern dass sie durch den Verkauf erfahren, inwieweit ein Schaden tatsächlich wertmindernd ist. In den USA wird diese Form der Zusammenarbeit bzw. des Leasings schon seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Bei Holman in Deutschland bieten wir seit 2018 diese Lösung für unsere Kunden an. Bei uns streiten Leasingnehmer und Leasinggeber nicht über Schadenabrechnungen und Minderwerte. Im Gegenteil: Wir kümmern uns partnerschaftlich um eine gesamtheitlich funktionierende Lösung für den jeweiligen Fuhrpark. Niemals von der Stange – immer maßgeschneidert für Ihre Anforderungen.

Wir beraten Sie gerne zu einem offenen Leasingmodell.


Verwandte Ressourcen

Weitere Nachrichten, Einblicke und Entwicklungen aus der Branche.

Verwandte Beiträge