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Leasingrückgabe


Normalerweise sagt man „Ende gut, alles gut“. Das gilt beim Leasing nicht immer. Oft wird das Fahrzeug vom Leasinggeber als minderwertig eingestuft und der Kunde muss diese Minderwerte am Ende der Leasinglaufzeit ausgleichen. Da es keine objektiven Kriterien für diese Feststellung gibt, kann es schnell zu einem Streitthema zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer werden. Was wäre, wenn Sie am Ende keine Minderwertabrechnung erwartet? Willkommen bei Holman! Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Verträge ohne Minderwertabrechnung am Schluss funktionieren.


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